Fachberatung für Internationales Steuerrecht

In Zeiten der Globalisierung nimmt der Bedarft an der fachlichen Beratung stetig zu. Vermehrt müssen auch die Mittelständler die internationale Aspekte des Steuerrechts beherrschen. Hier leisten wir eine excellente Arbeit durch unsere Spezialisierung auf diesem Gebiet. Das Internationale Steuerrecht ist heutzutage für eine qualifizierte Steuerberatung in einer globalisierten Welt unerlässlich.

 

Gegenstand des Internationalen Steuerrechts ist nicht die Darstellung der Steuersysteme anderer Staaten. Es geht vielmehr um die Steuerwirkungen in Deutschland bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten aufgrund des deutschen Internationalen Steuerrechts. Detsches Steuerrecht, weil es sich zunächst um innerstaatliche, d.h. deutsche (unilaterale) Rechtsvorschriften handelt, die dann mit bilateralen (Abkommensrecht) und supranationalen (EU-Recht) Normen zusammenspielen. International, weil es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte handelt.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Besteuerung der inländischen Einkünfte durch Veranlagung oder Steuerabzug

  • Besteuerung von Dvidenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Inboundfall

  • Besteuerung von Impats und Expats, inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb für beschränkt Steuerpflichtigen

  • Unilaterale Normen zur Vermeidung oder Verminderung der Doppelbesteuerung

  • Abkommensrecht

  • Austritt aus der Steuerpflicht (Wegzugsbesteuerung)

  • Treaty-Overrides, Subject to tax und switch over

  • Hinzurechnungsbesteuerung, Verrechnugspreise

Hier finden Sie uns

Ulrich TAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Burggrafenstraße 3
10787 Berlin

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